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Einbruchmeldeanlagen EMA

Einbruchmeldeanlagen (kurz EMA) sind technische, elektronisch betriebene Einrichtungen und dienen dem Objekt- und Personenschutz. Sie sollen durch Abschreckung Einbrüche verhindern und können im Notfall die Polizei benachrichtigen. Außerdem alarmieren sie die unmittelbare Umgebung, um die Aktionszeit der Einbrecher zu minimieren.

EMA werden in 4 Sicherheitsstufen unterschieden. Die 1. Stufe ist nicht zu empfehlen, da sie den Anforderungen der Polizei nicht entspricht. EMA der Stufe 2 und 3 werden überwiegend in Privathäusern eingesetzt. Geräte der Stufe 4 sind für Gebäude mit einer hohen Gefährdungswahrscheinlichkeit vorgesehen.

Es gibt verschiedene Komponenten für EMA, die in automatische und nichtautomatische Melder unterteilt werden: Der automatische Standard-Melder findet immer häufiger Anwendung im privaten Bereich. Er kann als Bewegungsmelder mit Ultraschall-, Infrarot- oder Mikrowellengeräten zur Raumüberwachung genutzt werden und durch Öffnungskontakte an Fenstern oder Türen ergänzt werden. Elektronische Glasbruchmelder können an Glasflächen angebracht werden. Außerdem können auch manuelle Handalarmtaster auf die EMA geschaltet werden, um eine Überfallalarmauslösung zu gewährleisten. Es gibt auch Signalgeber, die lokal akustische oder visuelle Signale auslösen können. Außerdem werden der Internalarm, der Externalarm und der Fernalarm unterschieden.

EMA sind sorgfältig zu planen, um Falschalarme zu vermeiden. VdS anerkannte Anlagenhersteller und -installateure bieten eine fachkundige Planung und Installation.